Datenbank zur Rechtsprechung im Kommunalrecht
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Aktuelle Entscheidungen und Beiträge

Hier finden Sie die zuletzt in die Datenbank aufgenommenen sowie die neuesten Entscheidungen zum Kommunalrecht. Mehr finden Sie in der Liste aller Entscheidungen. Oder Sie schauen ins Verzeichnis der Kategorien, um Entscheidungen zu einem Thema zu finden, das Sie besonders interessiert. Auch im Blog finden Sie Beiträge zum Kommunalrecht.

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Nr.GerichtDatumAktenzeichenTitel
2089OVG Rheinland-Pfalz15.11.19857 B 70/85Unzulässige gemeindliche Stellungnahme zu allgemeinen Fragen der Verteidigungspolitik
2088OVG Rheinland-Pfalz17.09.19857 A 11/85Kein Anspruch einer Gemeinde auf Nennung auf Wegweisern
2087BGH06.12.1985V ZR 169/84Vertrag zwischen Gemeinde und Gemeindedirektur entgegen Beschlusslage
2086OVG Lüneburg31.07.19842 A 90/80Kein allgemeiner Anspruch auf Einsicht in Niederschriften über Kreistagssitzungen
2085BVerfG19.06.19851 BvL 57/79Bildung von Fischereibezirken und Fischereigenossenschaften ist verfassungsgemäß
2084OVG Rheinland-Pfalz09.09.198512 B 50/85Kein Verzicht auf kommunale Abgabe
2083OLG Schleswig08.12.20171 Ss-OWi 229/17 (193/17)Übertragung der Zuständigkeit in Bußgeldverfahren durch öffentlich-rechtlichen Vertrag zweier Kreise
2082OVG Münster12.12.202215 A 2689/20Einsichtnahme des Rats in Unterlagen zu Aufsichtsratssitzungen einer AG mit kommunaler Beteiligung; Reichweite der Berichtspflicht nach § 113 V GO NRW
2081VG Gießen14.02.20238 K 127/22Keine Wahl zum Stadtverordnetenvorsteher unter Vorsitz des letztlich Gewählten
2080VG Bremen24.05.20235 V 829/23Sondernutzungserlaubnis für gewerbliches Anbieten von E-Scootern zur Miete im öffentlichen Straßenraum

Neueste Entscheidungen

Nr.GerichtDatumAktenzeichenTitel
2080VG Bremen24.05.20235 V 829/23Sondernutzungserlaubnis für gewerbliches Anbieten von E-Scootern zur Miete im öffentlichen Straßenraum
2079OVG Sachsen-Anhalt08.03.20232 L 48/21Straßenrecht der DDR, u.a. Öffentlichkeit einer Straße nahe der innerdeutschen Grenze
2081VG Gießen14.02.20238 K 127/22Keine Wahl zum Stadtverordnetenvorsteher unter Vorsitz des letztlich Gewählten
2082OVG Münster12.12.202215 A 2689/20Einsichtnahme des Rats in Unterlagen zu Aufsichtsratssitzungen einer AG mit kommunaler Beteiligung; Reichweite der Berichtspflicht nach § 113 V GO NRW
2078BVerwG29.11.20228 CN 1.22Keine Anknüpfung an Aufenthaltsstatus bei Regelung der Wählbarkeit in einen Integrationsbeirat
2074OVG Nordrhein-Westfalen15.11.20224 B 441/22Veranstaltung traditioneller Wochenmärkte ist keine wirtschaftliche Betätigung einer Gemeinde
2077OLG Hamm26.10.202211 U 5/22Keine Pflicht zur Sicherung von Gullydeckeln gegen Abheben
2076VG Freiburg09.03.20221 K 1573/20Gemeinderat muss sich mit an ihn gerichteten Petitionen befassen
2073VG Lüneburg27.01.20222 A 226/18Rechtmäßigkeit der Jagdsteuer
2075BVerwG20.01.20228 C 35.20Themenbezogene Einschränkung der Widmung öffentlicher Räumlichkeiten ist unzulässig

Neues aus dem Blog

DatumTitel
04.11.2019Gerichtliche Zulassung eines Autoscooters zum Bremer Freimarkt - während des laufenden Betriebs!
Dem OVG Bremen scheint in der Frage der Zulassung von Autoscootern zum Bremer Freimarkt neulich der Kragen geplatzt zu sein. In einer einstweiligen Anordnung vom 24. Oktober 2019, also schon während des laufenden Freimarkts hat es nämlich beschlossen, einen im Zulassungsverfahren unterlegenen Autoscooterbetreiber vorläufig zuzulassen - wie gesagt: zum schon laufenden und damit natürlich voll belegten Freimarkt. Dass man dazu natürlich einen anderen Schausteller hinauswerfen und bei laufendem Marktbetrieb größere Umbauten vornehmen muss, war dem Gericht dabei durchaus bewusst, wie sich in der Entscheidungsbegründung nachlesen lässt:

Auch das Argument der Antragstellerin, ein Auf- und Abbau der Autoscooter sei während des laufenden Freimarkts nicht umsetzbar, führt zu keinem anderen Ergebnis. Die Antragsgegnerin hat nicht glaubhaft gemacht, dass ein Aufbau des Geschäfts der Antragstellerin selbst unter größten Anstrengungen und gegebenenfalls der Inkaufnahme von Schadensersatzansprüchen Dritter völlig unmöglich ist. (...) Soweit (...) die Antragsgegnerin auf eine Gefährdung des „laufenden Betriebs des Freimarkts“ bzw. weiteren Veranstaltungsbetrieb im Umfeld verweist, wird sie diesen Betrieb notfalls vorübergehend stilllegen müssen, um dem Beschluss des Gerichts nachzukommen. Der Senat verkennt nicht, dass ein Aufbau des Geschäfts der Antragstellerin zum jetzigen Zeitpunkt einen enormen Aufwand für die Antragsgegnerin bedeutet. Praktische Schwierigkeiten sind indes kein ausreichender Grund, den durch Art. 19 Abs. 4 GG gewährleisteten Rechtsschutz einzuschränken (BVerfG, aaO., juris Rn. 12). (...) Es ist dann die im Einzelnen nicht vom Gericht zu regelnde Sache des Marktanbieters, diese Verpflichtung umzusetzen (BVerfG, aaO. Rn. 19). Sollte sich ein Aufbau später als völlig unmöglich erweisen, könnte dies gegebenenfalls noch im Vollstreckungsverfahren geltend gemacht werden.


Warum das Gericht zu solch drastischen Maßnahmen greift, sagt es ebenfalls recht deutlich:

Nicht unberücksichtigt lassen kann der Senat schließlich auch den gerichtsbekannten Umstand, dass die Antragsgegnerin die Zulassung des Fahrgeschäfts der Antragstellerin bereits bei mindestens zwei der drei vorangegangenen Freimärkte ebenfalls in ermessensfehlerhafter Weise abgelehnt hat (vgl. den Beschluss des Senats vom 11.10.2016 – 2 B 262/16 – sowie den Beschluss des Verwaltungsgerichts der Freien Hansestadt Bremen vom 11.10.2018 – 5 V 2451/18). Dies mindert die Wahrscheinlichkeit, dass ihr in der für eine Neubescheidung der diesjährigen Bewerbung zur Verfügung stehenden Zeit eine ermessensfehlerfreie Ablehnung gelingen würde, zusätzlich.


Ich kenne den Fall nicht näher, die genannten Entscheidungen sind offenbar auch nicht veröffentlicht, aber der Eindruck, dass da jemand in der Bremer Verwaltung sich erst auf ein Ergebnis festgelegt und dann mehr oder weniger passende Argumente dazu gesucht hat, drängt sich auf.

Der Volltext des Beschlusses ist als PDF-Datei auf der Website des OVG Bremen abrufbar.
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