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Diese Entscheidung

Rechtsweg bei Streit zwischen Aufsichtsratsmitgliedern einer kommunalen GmbH

OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 25.02.2008 - Az.: 2 F 10194/08

Leitsätze:
Für die Klage eines Aufsichtsratsmitgliedes auf Widerruf einer Äußerung des Aufsichtsratsvorsitzenden eines gemeindlichen Unternehmens in Privatrechtsform ist der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten eröffnet, wenn beide ihr Aufsichtsratsmandat aufgrund ihrer kommunalrechtlichen Ämter als Gemeinderatsmitglied bzw. Bürgermeister wahrnehmen. (amtlicher Leitsatz)

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