Leitsätze:
Ein Betretungsrecht für Müllbeauftragte eines Landkreises, das in den Schutzbereich des Art. 13 I GG eingreift, kann nicht allein auf die allgemeine Satzungsautonomie der Landkreise gestützt werden, sondern bedarf einer ausdrücklichen gesetzlichen Grundlage. (amtlicher Leitsatz)
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