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Diese Entscheidung

Pauschalierter Maßstab und Entstehungszeitpunkt der Zweitwohnungsteuer

OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 21.02.2011 - Az.: 1 L 205/08

Leitsätze:
1. Es ist verfassungsrechtlich zulässig, den als Maßstab einer Zweitwohnungsteuer dienenden Mietaufwand in der Weise zu pauschalieren, dass nicht der tatsächlich getätigte Aufwand, sondern der nach den jeweils zum Jahresbeginn bestehenden vertraglichen Vereinbarungen zu erwartende Aufwand herangezogen wird. (Leitsatz des Herausgebers)

2. Ebenso ist es zulässig, als Steuermaßstab die nach dem Bewertungsgesetz ermittelte Jahresrohmiete zu verwenden. (Leitsatz des Herausgebers)

3. § 38 AO ist gegenüber speziellen landesrechtlichen oder kommunalen Regelungen über den Entstehungszeitpunkt einer Abgabe nur subsidiär anzuwenden und steht einer abweichenden Benennung des Entstehungszeitpunkts nicht entgegen. (Leitsatz des Herausgebers)

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http://www.landesrecht-mv.de/jportal/portal/page/bsmvprod.psml?showdoccase=1&doc.id=MWRE110001605&st=ent