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Diese Entscheidung

Bietvollmacht eines Sparkassenvorstands als öffentliche Urkunde

BGH, Beschluss vom 07.04.2011 - Az.: V ZB 207/10

Leitsätze:
Die nach Landesrecht als Behörden geltenden Sparkassenvorstände können unterschriebene und mit ihrem Stempel versehene Bietvollmachten in öffentlichen Urkunden ausstellen. (amtlicher Leitsatz)

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http://dejure.org/dienste/extern?http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=12290&Seite=0&nr=56198&pos=12&anz=654&Blank=1.pdf