Leitsätze:
Wer zwei Töpfe - einen mit Spargel und einen mit Sauce Hollandaise - unbeaufsichtigt auf einem eingeschalteten Herd zurücklässt, handelt noch nicht grob fahrlässig und ist daher nicht zur Tragung von Feuerwehrkosten für einen dadurch ausgelösten Brand verpflichtet. (Leitsatz des Herausgebers)
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