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Diese Entscheidung

Keine Befangenheit aller Ratsmitglieder bei Entscheidung über Klage gegen Ungültigerklärung der Wahl

OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13.01.1959 - Az.: 2 A 50/58

Leitsätze:
Die Mitglieder einer Gemeindevertretung sind nicht von einer Beschlussfassung darüber ausgeschlossen, ob gegen die Ungültigkeitserklärung einer Wahl durch die Gemeinde Klage erhoben werden soll. Das Interesse aller oder einzelner Ratsmitglieder an einer solchen Maßnahme ist kein Sonderinteresse im Sinne des § 35 GemO. (amtlicher Leitsatz)

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