Leitsätze:
1. Die Bekanntmachung einer Verbandssatzung in nur einem Teil des Verbandsgebietes führt zur fehlenden Außenwirkung der Satzung im gesamten Verbandsgebiet. (amtlicher Leitsatz)
2. Zur Erhebung von Verbandsbeiträgen bedarf es einer satzungsrechtlichen Ermächtigungsgrundlage, da weder § 3 GUVG noch §§ 28 ff. WVG eine hinreichenden Ermächtigungsgrundlage darstellen. (amtlicher Leitsatz)
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