Datenbank zur Rechtsprechung im Kommunalrecht
Diese Entscheidung

Erschließungsbeitragsrecht: Keine fingierte Abschnittsbildung, freiwillige Kostenbeteiligung; Festsetzung von Ortsstraßen in Württemberg

VG Stuttgart, Urteil vom 07.06.2011 - Az.: 2 K 4529/09

Leitsätze:
1. Sowohl im landesrechtlichen als auch im (früheren) bundesrechtlichen Erschließungsbeitragsrecht kann eine Abschnittsbildung nicht aufgrund tatsächlichen Handelns fingiert werden. Sie bedarf vielmehr einer ausdrücklichen Entscheidung der Gemeinde. (amtlicher Leitsatz)

2. Soweit im ehemals württembergischen Landesteil die Festsetzung einer Ortsstraße allein durch die flächenmäßige Begrenzung durch Baulinien erfolgte, waren hierfür regelmäßig zwei gegenüberliegende Baulinien erforderlich. (amtlicher Leitsatz)

3. Der Erhebung eines Erschließungsbeitrags steht eine frühere freiwillige Beteiligung an Straßenbaukosten nicht entgegen. Eine Anwendbarkeit des Grundsatzes der Einmaligkeit der Beitragserhebung setzt eine förmliche Veranlagung durch bestandskräftigen Beitragsbescheid voraus. (amtlicher Leitsatz)

Kategorien:

Fundstelle im WWW

http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&docid=MWRE110002615&psml=bsbawueprod.psml&max=true&doc.part=L&doc.norm=all