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Diese Entscheidung

Teilnahme eines befangenen Ratsmitglieds an Besprechung über Bebauungsplan

OVG Lüneburg, Urteil vom 27.08.1981 - Az.: 1 C 5/80

Leitsätze:
Ein wegen Interessenkollision ausgeschlossener Gemeindevertreter darf auch an einem Gespräch der Gemeine mit Vertretern öffentlicher Belange über den Vorentwurf eines Bebauungsplans nicht teilnehmen. Die Mitwirkung allein an einem solchen Gespräch führt aber noch nicht zur Unwirksamkeit des Bebauungsplans. (amtlicher Leitsatz)

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