Leitsätze:
Bei der Einrichtung von Girokonten durch eine Sparkasse handelt es sich um öffentliche Leistungen im Sinne des § 5 Abs. 1 Satz 1 PartG. (Leitsatz des Herausgebers)
Kategorien:
http://www.rechtsprechung.saarland.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=sl&nr=1924