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Diese Entscheidung

Planungsrechtliche Schutzfunktion des § 36 I 1 BauGB

BVerwG, Beschluss vom 11.08.2008 - Az.: 4 B 25.08

Leitsätze:
Ist der Anwendungsbereich des § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB eröffnet, entfaltet sich dessen planungsrechtliche Schutzfunktion: Die vorgesehene Mitwirkung der Gemeinde dient der Sicherung der gemeindlichen Planungshoheit. Bereits die Missachtung des gesetzlich gewährleisteten Rechts der Gemeinde auf Einvernehmen führt zur Aufhebung der Baugenehmigung; einer materiell-rechtlichen Überprüfung der Rechtslage bedarf es nicht. (amtlicher Leitsatz)

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http://www.bverwg.de/enid/63724a9026df3260b1444505fbf5c5c2,3b50117365617263685f646973706c6179436f6e7461696e6572092d093130383332093a095f7472636964092d09353733/Entscheidungssuche/Entscheidungssuche_8o.html