Leitsätze:
1. Bei der Einrichtung einer Fußgängerzone kann in der Regel davon ausgegangen werden, dass die Teileinziehung der betroffenen Straßen aus überwiegenden Gründen des Gemeinwohls erforderlich ist. (Leitsatz des Herausgebers)
2. Zur Zielabwägung bei der Entscheidung über die Einrichtung einer Fußgängerzone. (Leitsatz des Herausgebers)
Kategorien:
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