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Diese Entscheidung

Unentgeltliche Übernahme der Räumpflicht eines Anliegers durch Gemeinde unzulässig

VGH Bayern, Urteil vom 28.01.2008 - Az.: 8 BV 05.2923

Leitsätze:
1. Eine Gemeinde darf die Räum- und Streupflicht zugunsten eines Anliegers (Art. 51 Abs. 1, 5 BayStrWG) nur gegen eine adäquate Gegenleistung übernehmen. (amtlicher Leitsatz)

2. Eine Nebenbestimmung eines Grundstückskaufvertrags mit einem Anlieger, in der eine Gemeinde die Räum- und Streupflicht zu dessen Gunsten dauerhaft übernimmt, ohne dass dies zusätzlich zur Grundabtretung fortlaufend vergütet wird, ist wegen Verstoßes gegen das Gebot sparsamer Haushaltsführung (Art. 61 Abs. 2 Satz 1 GO) nichtig. (amtlicher Leitsatz)

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