Leitsätze:
Eine durch die gemeindliche Friedhofssatzung angeordnete Höhenbeschränkung für den Grabstein gilt nicht (analog) auch für den Grabschmuck, wenn die Satzung diesbezüglich keine Regelung enthält. (amtlicher Leitsatz)
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http://www.rechtsprechung.saarland.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=sl&nr=3759