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Diese Entscheidung

Kein Anspruch eines Kreistagsmitglieds zum Neujahrsempfang des Landrats

VG Weimar, Beschluss vom 13.01.2012 - Az.: 3 E 27/12

Leitsätze:
1. Das Abhalten eines Neujahrsempfangs durch einen Landrat stellt kein hoheitliches Handeln dar; der Neujahresempfang ist eine private Veranstaltung. (Leitsatz des Herausgebers)

2. Ein Mitglied des Kreistages hat aus dieser Stellung heraus keine Anspruch auf Einladung zum Neujahrsempfang des Landrats. (amtlicher Leitsatz)

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http://www.thverfgh.thueringen.de/OVGThueringen/rechtsp.nsf/6c24af328dcfcb8cc1256ab9002dd3c7/5166cc59ef2a7092c12579920038417e/$FILE/12-3E-00027-B-A.pdf