Datenbank zur Rechtsprechung im Kommunalrecht
Diese Entscheidung

Schadensersatz wegen versäumter Beseitigung eines Schlaglochs

OLG Saarbrücken, Urteil vom 03.11.2009 - Az.: 4 U 185/09 - 50

Leitsätze:
1. Die Nichtbeseitigung eines tiefen Schlagloches in einer Ortsdurchgangsstraße stellt jedenfalls dann eine objektive Verletzung der dem Träger der Straßenbaulast obliegenden Verkehrssicherungspflicht dar, wenn sich der Schadensbereich über eine nicht unerhebliche Fläche erstreckt und im Scheitelpunkt einer abschüssig verlaufenden Kurve liegt. (amtlicher Leitsatz)

2. In einer solchen Situation genügt der Verkehrssicherungspflichtige seiner Verkehrssicherungspflicht nicht schon dann, wenn er - anstatt die Schadensstelle auf zumutbare Weise zu beseitigen - in einer Entfernung von mehr als 400m zur Schadensstelle durch Aufstellen von Verkehrsschildern vor dem Vorhandensein von Straßenschäden warnt. (amtlicher Leitsatz)

Kategorien:

Fundstelle im WWW

http://www.rechtsprechung.saarland.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=sl&nr=2495