Leitsätze:
Ein Bürgerbegehren mit dem Ziel, die Gemeinde bei der Vergabe einer Stromkonzession auf eine bestimmte Entscheidung festzulegen, ist mangels Entscheidungsreife unzulässig, solange die von den Bietern abgegebenen Angebote noch verhandlungsfähig sind. (Leitsatz des Herausgebers)
Kategorien:
http://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/vg_muenster/j2012/1_L_37_12beschluss20120327.html