Leitsätze:
Die Veräußerung eines Grundstücks im Wert von 65.000 EUR ist für eine Gemeinde kein Geschäft der laufenden Verwaltung. (Leitsatz des Herausgebers)
Kategorien:
http://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/hamm/j2012/I_15_W_67_11beschluss20120222.html