Leitsätze:
Für die Frage der Unvereinbarkeit von Amt und Mandat (Inkompatibilität) ist (auch nach Einführung des TVöD, Anm. d. Herausgebers) an der herkömmlichen Unterscheidung zwischen Arbeitern und Angestellten festzuhalten. Nur Angestellte einer Gemeinde können nicht Mitglied eines Ortsbeirats sein. (amtlicher Leitsatz)
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