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Diese Entscheidung

Entsendung von Mitgliedern des Rats einer eingegliederten Gemeinde in den neuen Rat

BVerwG, Beschluss vom 05.07.1973 - Az.: VII B 2.73

Leitsätze:
1. Im Rahmen einer kommunalen Neugliederung sind Übergangsregelungen, die für einen nicht zu lange bemessenen Zeitraum die Repräsentation einer Gemeindebevölkerung oder von Teilen der Bevölkerung in anderer Weise als durch eine allgemein und unmittelbar gewählte Volksvertretung vorsehen, mit Art. 28 Abs. 1 Satz 2 GG vereinbar. (Leitsatz des Herausgebers)

2. Sieht Landesrecht bei Eingemeindungen die Entsendung von Mitgliedern der Volksvertretung der eingegliederten in die Volksvertretung der aufnehmenden Gemeinde vor, so verstößt es nicht gegen Bundesrecht, wenn auf Grund von gemeinsamen Wahlvorschlägen einzelner Fraktionen gewählt wird. (amtlicher Leitsatz)

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