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Diese Entscheidung

Berufstätiger Ruhestandsbeamter hat keinen Anspruch wegen Verdienstausfall durch Ratssitzungen

VG Köln, Urteil vom 20.06.2012 - Az.: 4 K 7073/10

Leitsätze:
Pensionierte Beamte, die dem Rat einer Gemeinde angehören, haben auch dann keinen Anspruch auf Ersatz von Verdienstausfall nach § 45 Abs. 2 Satz 1 GO NRW, wenn sie zusätzlich einer beruflichen Tätigkeit nachgehen (Leitsatz des Herausgebers)

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Fundstelle im WWW

http://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/vg_koeln/j2012/4_K_7073_10urteil20120620.html