Leitsätze:
In Mecklenburg-Vorpommern können die abgabenberechtigten Körperschaften bestimmen, dass u.a. die Abgabenberechnung und die Ausfertigung sowie Versendung von Abgabenbescheiden von einem damit beauftragten (privaten, Anm. des Herausgebers) Dritten wahrgenommen wird. (amtlicher Leitsatz)
Kategorien: