Leitsätze:
1. Ein auf einer öffentlichen Verkehrsfläche stehendes Geschäftsgebäude kann einen besonderen Vorteil durch eine Straßenausbaumaßnahme genießen. (amtlicher Leitsatz)
2. Für diesen Fall hat eine Straßenausbaubeitragssatzung eine Verteilungsregelung vorzusehen. (amtlicher Leitsatz)
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