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Diese Entscheidung

Vorgehen gegen Wahl des Vorstands einer Teilnehmergemeinschaft; Wahl von Stellvertretern

OVG Lüneburg, Urteil vom 29.01.2013 - Az.: 15 KF 19/11

Leitsätze:
1. Ein Teilnehmer einer Flurbereinigung kann die Unwirksamkeit der Wahl des Vorstands der Teilnehmergemeinschaft im Wege der Feststellungsklage geltend machen; die Feststellungsklage ist gegen die Teilnehmergemeinschaft zu richten. (amtlicher Leitsatz)

2. Genügt ein Beglaubigungsvermerk nicht den zwingenden Anforderungen des § 34 Abs. 3 Satz 2 VwVfG, führt dies zur Unwirksamkeit der amtlichen Beglaubigung. (amtlicher Leitsatz)

3. § 21 Abs. 5 FlurbG ist nicht dahin auszulegen, dass nur die gleiche Anzahl von Stellvertretern zu wählen wäre, sondern dahin, dass die Teilnehmer für jedes einzelne Mitglied des Vorstands einen bestimmten Stellvertreter zu wählen haben. (amtlicher Leitsatz)

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http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/portal/page/bsndprod.psml?doc.id=MWRE130000531&st=null&showdoccase=1