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Diese Entscheidung

Einkreisung kreisfreier Städte in Mecklenburg-Vorpommern zulässig

VerfG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 18.08.2011 - Az.: 22/10

Leitsätze:
Im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltungsgarantie des Art. 72 Abs. 1 LV kommt der Kreisfreiheit lediglich ein begrenzter Bestandsschutz zu. Dieser reicht nicht weiter als der Schutz der kommunalen Selbstverwaltung für Gebietskörperschaften, die aufgelöst werden sollen. Kreisfreie Städte können somit jedenfalls aus Gründen des öffentlichen Wohls und nach Anhörung "eingekreist" werden. (amtlicher Leitsatz)

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Fundstelle im WWW

http://www.landesrecht-mv.de/jportal/portal/page/bsmvprod.psml?showdoccase=1&doc.id=KVRE000701315&st=ent