Leitsätze:
Ein Fotojournalist kann nicht verlangen, bei Opernpremieren mit allgemeinem Fotografierverbot eigene Bildaufnahmen fertigen zu dürfen. Ein derartiger Anspruch ergibt sich weder aus dem presserechtlichen Auskunftsanspruch noch aus der grundrechtlichen Gewährleistung der Presse- und Informationsfreiheit. (amtlicher Leitsatz)
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http://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/ovg_nrw/j2013/5_A_1293_11_Urteil_20130313.html