Leitsätze:
Die Kosten der Beauftragung einer Anwaltskanzlei mit der Berechnung der beitragsfähigen Kosten einer Erschließungsmaßnahme und der Höhe der Erschließungsbeiträge gehören selbst nicht zum beitragsfähigen Erschließungsaufwand. (Leitsatz des Herausgebers)
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