Leitsätze:
In Hamburg kann sowohl die Aufstellung der Vorschlagslisten für die Schöffenwahl als auch die Wahl der Vertrauenspersonen für den Schöffenwahlausschuss durch landesrechtliche Regelung den Bezirken und damit den Bezirksversammlungen zugewiesen werden. (Leitsatz des Herausgebers)
Kategorien: