Leitsätze:
Der Veranstalter eines Volksfestes darf im Rahmen seiner Gesamt- und Platzkonzeption eine typisierende Bewertung der MarktstĂ€nde vornehmen und deshalb sog. Weihnachtspyramiden unabhĂ€ngig von der konkreten Höhe des GeschĂ€fts von der Zulassung ausschlieĂen. (amtlicher Leitsatz)
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