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Diese Entscheidung

Fortbestand altrechtlicher Holzrechte bei Konkretisierung durch Rezessvertrag

OLG Frankfurt, Urteil vom 04.10.2012 - Az.: 4 U 105/10

Leitsätze:
1. Ein altrechtliches Holzbezugsrecht zugunsten der Mitglieder einer Gemeinde stellt eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit dar, wenn der Hauptinhalt des Rechts auf eine Dulden und nicht auf die Verpflichtung des Eigentümers zu einem positiven Tun gerichtet ist. (amtlicher Leitsatz)

2. Wurde die Ausübung des Holzbezugsrechts aufgrund eines Rezessvertrages hinsichtlich des Umfangs und der Art konkret bestimmt, erlischt das Holzbezugsrecht nicht infolge des Wegfalls eines "existentiellen" Bedüfnisses der Gemeindemitglieder an dem Bezug von Brennholz. (amtlicher Leitsatz)

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Fundstelle im WWW

http://www.lareda.hessenrecht.hessen.de/jportal/portal/t/s15/page/bslaredaprod.psml?&doc.id=KORE230782012%3Ajuris-r01&showdoccase=1&doc.part=L