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Diese Entscheidung

Kein umfassendes Informationsrecht für bayerische Ratsmitglieder

VG Bayreuth, Urteil vom 27.09.2013 - Az.: B 5 K 12.18

Leitsätze:
In Bayern besitzt ein einzelnes Ratsmitglied kein umfassendes Recht auf Information, das über das Fragerecht und das Recht auf Einsicht in die Niederschriften (Art. 54 Abs. 3 GO) hinausginge. (Leitsatz des Herausgebers)

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Fundstelle im WWW

http://www.gesetze-bayern.de/jportal/portal/page/bsbayprod.psml?doc.id=JURE130017768&st=ent&showdoccase=1¶mfromHL=true