Leitsätze:
Ist ein vor dem Inkrafttreten des Bundesbaugesetzes aufgestellter städtebaulicher Plan wegen eines Bekanntmachungsfehlers unwirksam, so kann der Plan auch noch nach dem Inkrafttreten des Bundesbaugesetzes durch eine dem bisherigen Recht entsprechende Neubekanntmachung rechtsverbindlich werden. (amtlicher Leitsatz)
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