Leitsätze:
Der Umstand, dass der förderfähige Aufwand hinter dem beitragsfähigen Aufwand für die Herstellung einer Erschließungsanlage zurückbleibt, erlaubt nicht den Rückschluss auf einen Verstoß gegen den Grundsatz der kostenbezogenen Erforderlichkeit (amtlicher Leitsatz)
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