Leitsätze:
Einer Weinkellerei, die ihre Produkte lediglich an Zentrallager überregional tätiger Einzelhandelsketten vertreibt, erwachsen aus dem Fremdenverkehr an ihrem Standort weder unmittelbar noch mittelbar besondere wirtschaftliche Vorteile im Sinne des Fremdenverkehrsbeitragsrechts. Dies gilt auch dann, wenn die Einzelhandelsketten über Filialen am Standort der Kellerei verfügen. (Leitsatz des Herausgebers)
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http://www3.mjv.rlp.de/rechtspr/DisplayUrteil_neu.asp?rowguid={FD6619C3-4963-46DE-88A5-3275D2D16A18}