Leitsätze:
Der Erhebung einer Zweitwohnungssteuer steht nicht entgegen, dass sich eine Gemeinde aus bauplanungsrechtlichen Gründen eine Fremdenverkehrsdienstbarkeit hat einräumen lassen, wonach das Ferienappartement jährlich nicht über acht Wochen vom Eigentümer oder demselben Dritten bewohnt werden darf. (amtlicher Leitsatz)
Rubriken:
http://www.landesanwaltschaft.bayern.de/documents/4a641b_000.pdf