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Diese Entscheidung

Zweitwohnungssteuer und Fremdenverkehrsdienstbarkeit

BayVGH, Urteil vom 29.05.2008 - Az.: 4 B 07.641

Leitsätze:
Der Erhebung einer Zweitwohnungssteuer steht nicht entgegen, dass sich eine Gemeinde aus bauplanungsrechtlichen Gründen eine Fremdenverkehrsdienstbarkeit hat einräumen lassen, wonach das Ferienappartement jährlich nicht über acht Wochen vom Eigentümer oder demselben Dritten bewohnt werden darf. (amtlicher Leitsatz)

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Fundstelle im WWW

http://www.landesanwaltschaft.bayern.de/documents/4a641b_000.pdf