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Diese Entscheidung

Umgang mit Tonbandaufzeichnungen von Ratssitzungen

VG Bayreuth, Urteil vom 26.04.2013 - Az.: B 5 K 11.594

Leitsätze:
1. Für die Erstellung von Niederschriften hergestellte Tonbandaufzeichnungen von Rats- und Ausschusssitzungen sind selbst keine Niederschriften im Sinne von Art. 54 Abs. 3 GO. (Leitsatz des Herausgebers)

2. Ein einzelnes Ratsmitglied hat keinen Anspruch auf Abhören solcher Tonbandaufzeichnungen. (Leitsatz des Herausgebers)

3. Art. 12 Abs. 1 BayDSG gebietet es, eine solche Tonbandaufzeichnung unverzüglich nach Fertigung und Genehmigung der Niederschrift zu löschen. (Leitsatz des Herausgebers)

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Fundstelle im WWW

http://www.gesetze-bayern.de/jportal/portal/page/bsbayprod.psml?doc.id=JURE130008902&st=ent&showdoccase=1¶mfromHL=true