Datenbank zur Rechtsprechung im Kommunalrecht
Diese Entscheidung

Über Ausübung eines Vorkaufsrechts ist regelmäßig öffentlich zu beraten

VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 18.06.1980 - Az.: III 503/79

Leitsätze:
1. Der Gemeinderat hat über das einer Gemeinde zustehende Vorkaufsrecht (BBauG 1976 § 24 Abs 1 Nr 1) beim Kauf eines Grundstückes, für das im Bebauungsplan eine örtliche Verkehrsfläche festgesetzt ist, grundsätzlich in öffentlicher Sitzung zu verhandeln und zu beschießen. (amtlicher Leitsatz)

2. Aus § 12 GBO kann nicht der Schluß gezogen werden, die Ausübung eines Vorkaufsrechts dürfe nur öffentlich verhandelt werden, wenn die Öffentlichkeit daran ein berechtigtes Interesse habe. (Leitsatz des Herausgebers)

Kategorien:

Fundstelle im WWW

http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&docid=MWRE101498000&psml=bsbawueprod.psml&max=true