Leitsätze:
1. Die übertarifliche Entlohnung von Gemeindearbeitern verstößt grundsätzlich gegen Art. 43 Abs. 4 der Gemeindeordnung. (amtlicher Leitsatz)
2. Diese im Interesse der Tarifeinheit im öffentlichen Dienst bestehende Bindung ist mit dem gemeindlichen Selbstverwaltungsrecht vereinbar. (amtlicher Leitsatz)
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