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Diese Entscheidung

Keine Gebürenermäßigung bei viermaligem Ausfall der Leerung von Abfalltonnen

VG Neustadt, Urteil vom 26.06.2014 - Az.: 4 K 1119/13

Leitsätze:
Bestimmt eine Aballgebührensatzung, dass bei "Betriebsstörungen großen Umfangs" die Gebühren zu ermäßigen sind, so ist darunter nicht schon der viermalige witterungsbedingte Ausfall der Abholung von Abfall im Laufe eines Jahres zu verstehen, jedenfalls wenn zumindest nachträglich aller Abfall abgeholt wird. (Leitsatz des Herausgebers)

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Fundstelle im WWW

http://www3.mjv.rlp.de/rechtspr/DisplayUrteil_neu.asp?rowguid={CF529CC8-0438-433B-99FB-11E69727703B}