Leitsätze:
Es besteht keine Pflicht, die Begrenzung einer Parkfläche (z.B. Randstein) so auszugestalten, dass ein gefahrloses "Überhangparken" oder Überfahren möglich ist. Ebenso ist es nicht geboten, vor entsprechenden Gefahren zu warnen. (amtlicher Leitsatz)
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