Leitsätze:
Eine Veränderungssperre ist nicht deshalb unwirksam, weil der Gemeinderat über den Beschlussvorschlag, - 1.- für den in der Anlage dargestellten Bereich einen Bebauungsplan aufzustellen und - 2.- zur Sicherung der Bauleitplanung für das Plangebiet eine Veränderungssperre zu beschließen, nicht getrennt, sondern "in einem Akt" abgestimmt hat. (amtlicher Leitsatz)
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