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Diese Entscheidung

Eine Änderungssatzung ändert nur die Satzung, die sie ändert.

OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 23.10.2013 - Az.: 1 M 163/13

Leitsätze:
Eine Änderungssatzung, deren Regelungsgehalt sich darauf beschränkt, den Inhalt einer Abgabensatzung zu ändern, erschöpft sich auch darin und lebt nach einer rückwirkenden Außerkraftsetzung der Abgabensatzung nicht wieder auf, um eine neue Abgabensatzung bereits zeitgleich mit deren rückwirkenden Inkrafttreten zu ändern. (amtlicher Leitsatz)

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Fundstelle im WWW

http://www.landesrecht-mv.de/jportal/portal/page/bsmvprod.psml?showdoccase=1&doc.id=MWRE140002230&st=ent