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Diese Entscheidung

Vorgehen einer Gemeinde gegen staatlichen Schwarzbau

VG Gelsenkirchen, Urteil vom 15.07.2014 - Az.: 6 K 2945/13

Leitsätze:
Wird eine Gemeinde dadurch in ihrem Selbstverwaltungsrecht verletzt, dass das Bauvorhaben eines öffentlichen Bauherren ohne die erforderliche bauaufsichtliche Genehmigung oder Zustimmung durchgeführt wird, so hat sie einen entsprechenden Unterlassungsanspruch. (amtlicher Leitsatz)

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Fundstelle im WWW

http://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/vg_gelsenkirchen/j2014/6_K_2945_13_Urteil_20140715.html