Leitsätze:
Vertragliche Vereinbarungen mit Angehörigen über die Überlassung seiner Wohnung ohne Gegenleistung führen nicht dazu, dass der Wohnungseigentümer von einer ansonsten bestehenden Zweitwohnungsteuerpflicht frei würde, weil derartige Vereinbarungen unter Fremden nicht üblich sind. Für Vereinbarungen mit Angehörigen über die Überlassung der Wohnung im Rahmen eines Tauschgeschäfts gilt das Gleiche, wenn keine schriftliche Vereinbarung über die Einzelheiten des Geschäfts besteht. (Leitsatz des Herausgebers)
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