Leitsätze:
Der Anliegergebrauch an einer öffentlichen Straße umfasst nicht die mehrmonatige Absperrung größerer Flächen des öffentlichen Verkehrsraums (hier: 715 qm Geh- und Radweg). (amtlicher Leitsatz)
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http://www.justiz.sachsen.de/ovgentschweb/documents/12B241.B01.pdf