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Diese Entscheidung

Keine Ladenöffnung zum Verkauf von Blumen, wenn Muttertag auf Pfingstsonntag fällt

VG Karlsruhe, Beschluss vom 30.04.2008 - Az.: 9 K 1280/08

Leitsätze:
Die bloße Tatsache, dass Pfingstsonntag mit Muttertag zusammenfällt, rechtfertigt keine Ausnahmebewilligung der Ladenöffnung zum Verkauf von Blumen an diesem Tag. (Leitsatz des Herausgebers)

Kategorien:

Fortgang des Verfahrens: Beschwerde der Antragstellerin zurückgewiesen durch VGH Mannheim, Beschluss vom 05.05.2008, 1 S 1168/08. Klage im Hauptsacheverfahren zurückgenommen.

Hinweis: Stadt Bretten ./. Regierungspräsidium Karlsruhe

Fundstelle im WWW

http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&docid=MWRE080001337&psml=bsbawueprod.psml&max=true