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Diese Entscheidung

Kein Anschluss- und Benutzungszwang, kein Abwasserbeitrag bei fortgeltender Genehmigung nach DDR-Wasserrecht

OVG Sachsen, Urteil vom 08.05.2013 - Az.: 5 A 809/12

Leitsätze:
1. Es besteht kein Anschluss- und Benutzungszwang, wenn eine nach dem Wassergesetz (WG) vom 2. Juli 1982 (GBl. DDR I Nr. 26 S. 467) erteilte wasserrechtliche Nutzungsgenehmigung weiter gilt. (amtlicher Leitsatz)

2. In diesem Fall entsteht kein Abwasserbeseitigungsbeitrag. (amtlicher Leitsatz)

3. Abwasserbeseitigungskonzepte sind keine Maßnahmenprogramme i. S. d. § 63 Abs. 6 Satz 3 SächsWG. (amtlicher Leitsatz)

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