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Diese Entscheidung

Anforderungen an Beitrittserklärungen zu einer Wahlanfechtung

OVG Sachsen, Beschluss vom 07.11.2013 - Az.: 4 A 513/13

Leitsätze:
1. Aus den Beitrittserklärungen zur Wahlanfechtung eines Wahlberechtigten muss sich ergeben, wessen Anfechtung die Unterzeichnenden genau beitreten wollen. Die allgemeine Angabe, eine Wahlanfechtung zu unterstützen, genügt nicht. (Leitsatz des Herausgebers)

2. Dass die Beitrittserklärungen sich auf eine bestimmte Wahlanfechtung beziehen, muss den Erklärungen so, wie sie der Einspruchsbehörde zugehen, zu entnehmen sein. Dass die Erklärungen zum Zeitpunkt der Unterzeichnung mit weiteren Hinweisen verbunden waren, genügt nicht. (Leitsatz des Herausgebers)

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Fundstelle im WWW

http://www.justiz.sachsen.de/ovgentschweb/documents/13A513.pdf