Leitsätze:
1. Die Regelungen für die Verkündung von Bebauungsplänen in § 10 Abs. 3 BauGB, sind auf Klarstellungssatzungen entsprechend anzuwenden. (Leitsatz des Herausgebers)
2. Zur Unzulänglichkeit der Veröffentlichung eines zur Satzung gehörenden Plans, dessen Original im Maßstab 1:3000 vorliegt, in einer verkleinerten Kopie mit dem Maßstab 1:7200. (Leitsatz des Herausgebers)
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